Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäss den Allgemeinen Bestimmungen zum Luzerner Mietvertrag durch den Mieter verursachte Schäden dem Mieter zum vollen Preis weiter belastet werden.
Kleine Ausbesserungen, sog. kleiner Unterhalt wie das Ersetzen von Dichtungen, Reinigen von verstopften Siphons, WC, kl. Reparaturen, Ersatzteile Haushaltgeräte usw., müssen bis zum Betrage von CHF 190.00 vom Mieter übernommen werden.
Mit diesem Formular können Sie Ihren Schaden/Mangel bequem melden. Die mit einem * bezeichneten Felder müssen zwingend ausgefüllt werden. Nach Erhalt werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.